Hornisse

 Asiatische

  Hornisse

Die ASIATISCHE HORNISSE (VESPA VELUTINA) ist in der EU als invasive Art eingestuft, da sie sehr effizient die heimischen Honigbienen bejagt. Sie kann damit ein Problem für die Imkerei und die Bestäubungs-sicherheit in Europa werden. Die Asiatische Hornisse wurde vermutlich im Jahr 2004 nach Frankreich eingeschleppt. Sie hat sich seither erfolgreich über weite Teile Westeuropas ausgebreitet.

Die Vespa velutina, umgangssprachlich als „Asiatische Hornisse” bezeichnet, stammt aus Zentral- und Ostasien. Der deutsche Name „Asiatische Hornisse“ ist leicht irreführend, da in Asien viele verschiedene Hornissenarten vorkommen und die Ortsbezeichnung kein Alleinstellungsmerkmal ist.

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  • Hornissen stehen unter Naturschutz

    Hornissen stehen wie Bienen und Hummeln unter besonderem Naturschutz (Bundesnaturschutzgesetz §44 Abs.1 Nr.1) – und das bereits seit den 1980er-Jahren. Das liegt daran, dass ihre Bestände stark zurückgegangen sind.


    Darüber hinaus sind die großen Brummer ökologisch wertvoll: Als Ökopolizei sorgen sie für ein natürliches Gleichgewicht unter den Insektenbeständen. Zur Aufzucht ihrer Brut benötigen sie tierisches Eiweiß. Und davon nicht zu knapp: Ein großes Hornissenvolk fängt pro Tag etwa 500 Gramm Insekten. Besonders begehrte Beutetiere sind Gartenschädlinge wie die Raupen des Eichenwicklers, aber auch kleinere Wespenarten, Stechmücken, Bremsen und Motten. Wer also ein bewohntes Hornissennest im Garten oder am Haus hat, wird auf seiner Terrasse nicht so stark von Stechmücken und Wespen belästigt. Und die Zahl der Pflanzenschädlinge im Garten dezimiert sich auch.

  • Erkenne ich ein Hornissennest?

    Ein Hornissennest ist bräunlich und papierartig. Es besteht aus verwitterten Holzfasern. Hornissennester bestehen aus einer papierähnlichen Masse aus zerkauten und eingespeichelten Altholzfasern. Da die Tiere ausschließlich verwittertes Holz verwenden, müssen sich Betroffene keine Sorgen um ihre Bausubstanz machen. Zuerst formen die Tiere aus den Holzfasern Brutzellen und umgeben diese mit einer schützenden Außenwand. Hat das Hornissenvolk seinen Entwicklungshöhepunkt erreicht, kann es aus bis zu 700 Hornissen bestehen. Das Nest ist dann etwa 60 Zentimeter hoch und hat eine bräunliche Farbe. Wespennester sehen ähnlich aus, unterscheiden sich aber in der Farbe. Das Nest der Gemeinen Wespe ist hell beige, das der Deutschen Wespe ist grau.

    Im Gegensatz zu den Deutschen und Gemeinen Wespen lassen Hornissen nach unten hin eine Öffnung frei, aus der sie Exkremente, verstorbene Larven oder tote Artgenossen fallen lassen. Befindet sich der Nistplatz im Haus oder Gartenschuppen, sorgt das Auslegen von Zeitungspapier oder Plastikfolie unter dem Nest für ein möglichst sauberes Zusammenleben mit den Insekten. Noch besser eignet ein großes Gefäß mit saugfähigem Material wie Einstreu.

    Hornissen fühlen sich auf Streuobstwiesen, in Wäldern oder in Parks heimisch. Weil diese Räume in städtischen Gebieten knapp sind, nisten die Tiere häufig in der Nähe des Menschen. Für den Nestbau bevorzugen sie Hohlräume wie Vogelnist- und Rollladenkästen. Manchmal bauen sie ihr Nest aber auch gut sichtbar an Bäumen und Sträuchern oder in Scheunen und Dachböden.



  • Hornissen umsiedeln?

    Nur wenige Menschen sind von einem Hornissennest im Haus oder Garten begeistert – die meisten wollen es so schnell wie möglich loswerden. Es ist aber nur in Ausnahmefällen gestattet, ein Hornissennest entfernen oder umsiedeln zu lassen. Betroffene sollten sich zuerst an die Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt wenden und die Situation ausführlich beschreiben. Nur bei einer unmittelbaren Gefährdung erteilt die Behörde eine Ausnahmegenehmigung zur Entfernung des Baus. Dann darf ein Hornissenberater, ein Kammerjäger, ein Spezialist von der Feuerwehr, ein Imker oder ein Naturschützer die Insekten in einen anderen Lebensraum umsiedeln.


    Wenn der Nistplatz so liegt, dass eine Umsiedlung nicht möglich ist, können Betroffene auch eine Erlaubnis für das Töten der Hornissen bei der Naturschutzbehörde einholen. Diese wird allerdings nur selten erteilt.


    In vielen Fällen ist eine Umsiedelung gar nicht nötig. Oft reicht es, wenn ein Fachmann Absicherungen wie Sichtblenden, Flugumleitungen und Fliegendraht-Käfige anbringt. So kommen sich Mensch und Hornisse nicht in die Quere.

  • Kosten der Umsiedlung

    Was kostet die Beseitigung eines Hornissennests?

    Die Kosten für das Entfernen oder Umsiedeln eines Hornissennests hängen vor allem davon ab, wie gut zugänglich das Nest ist. Benötigt der Experte beispielsweise spezielle Geräte wie eine Hebebühne, fällt die Umsiedlung oder Beseitigung teurer aus als bei einem Nistplatz, der einfach zu erreichen ist. In der Regel können Betroffene mit Kosten zwischen 50 und 250 Euro rechnen.

  • Wer zahlt die Umsiedlung?

    Hornissennest entfernen - Wer zahlt?

    Egal, ob Betroffene ein Hornissennest beseitigen oder umsiedeln lassen: Für diese Arbeiten fallen Kosten an. Doch nicht immer müssen Mieter diese Kosten selbst tragen. Wird ein Mieter durch den Bau stark beeinträchtigt, muss der Vermieter für die Kosten der Umsiedlung oder der Beseitigung des Hornissennests aufkommen. Reagiert der Vermieter nicht, sollte der Mieter eine angemessene Frist setzen. Handelt der Vermieter dennoch nicht, darf der Mieter ihm die Kosten im Nachhinein in Rechnung stellen.


    Bei einer akuten Gefährdung, die eine Fristsetzung unmöglich macht, dürfen Mieter nach Paragraf 536a einen Kammerjäger holen, ohne vorher mit dem Vermieter zu sprechen. Der Vermieter muss die Kosten dann aber nur bezahlen, wenn diese in einem angemessenen Verhältnis zur Gefährdung stehen.

    Egal, ob Betroffene ein Hornissennest beseitigen oder umsiedeln lassen: Für diese Arbeiten fallen Kosten an. Doch nicht immer müssen Mieter diese Kosten selbst tragen. Wird ein Mieter durch den Bau stark beeinträchtigt, muss der Vermieter für die Kosten der Umsiedlung oder der Beseitigung des Hornissennests aufkommen. Reagiert der Vermieter nicht, sollte der Mieter eine angemessene Frist setzen. Handelt der Vermieter dennoch nicht, darf der Mieter ihm die Kosten im Nachhinein in Rechnung stellen.


    Bei einer akuten Gefährdung, die eine Fristsetzung unmöglich macht, dürfen Mieter nach Paragraf 536a einen Kammerjäger holen, ohne vorher mit dem Vermieter zu sprechen. Der Vermieter muss die Kosten dann aber nur bezahlen, wenn diese in einem angemessenen Verhältnis zur Gefährdung stehen.



  • Hornissen im Garten, was tun?

    Hornissennest im Haus oder Garten - Was tun?

    Wer im Garten Obst anbaut, sollte beim Ernten aufpassen, ob gerade eine Hornisse dort ihren Hunger stillt. Foto: Alexandra Muckelbauer

    In den meisten Fällen ist es gar nicht so schwer mit einem Hornissennest am Haus oder im Garten umzugehen, da die Tiere sehr friedfertig sind. Sie greifen nur in der unmittelbaren Nestumgebung an, wenn sie sich oder ihr Volk als bedroht empfinden. Erwachsene Hornissen ernähren sich ausschließlich von anderen Insekten, von Obst, dem zuckerhaltigen Rindensaft der Bäume und gelegentlich von Nektar, daher stören die schwarz-gelben Tiere weder bei Kaffee und Kuchen auf der Terrasse noch bei sommerlichen Grillpartys.

    Wer einen Hornissenbau bemerkt, sollte die nähere Umgebung mit einem Absperrband markieren. So kommt niemand den Insekten versehentlich zu nahe.                                                            
    Außerdem hilft Folgendes gegen Hornissen:

    • • Vermeiden Sie heftige Bewegungen am Nistplatz sowie starke Erschütterungen.
    • • Halten Sie beim Rasenmähen einen Abstand von vier bis fünf Metern zum Hornissennest ein.
    • • Bringen Sie Fliegengitter an den Fenstern an, falls sich der Nistplatz in der Nähe des Hauses befindet.
    • • Verstellen Sie nicht die Flugbahn der Insekten. Pusten Sie niemals in das Einflugloch oder auf Hornissen.
    • • Manipulieren Sie nicht den Nesteingang oder den Wabenbau.
    • • Laufen Sie nicht barfuß durch den Garten, wenn Fallobst auf dem Boden liegt.
    • • Vermeiden Sie hektische Bewegungen, wenn die Tiere in der Nähe sind.

     



  • Wie lange lebt eine Hornisse?

    Ein Hornissenstaat ist zwischen Mai und Anfang November aktiv, danach sterben die Tiere. Lediglich die Jungköniginnen überwintern – aber nicht im Hornissennest, sondern in der Natur unter morschem Holz, Rinde oder in der Erde. Mitte Mai beginnt jede Jungkönigin mit einer eigenen Nestgründung. Zwischen August und September ist das Hornissenvolk mit 200 bis 300 Individuen am größten – bei günstigen Bedingungen zählt es sogar bis zu 700 Hornissen.


    Abgesehen von der Königin haben Hornissen eine kurze Lebensdauer. Arbeiterinnen werden nur drei bis vier Wochen alt und die männlichen Drohnen verenden nach maximal zwei Monaten Lebenszeit. Doch die Königin produziert immer wieder neue Nachkommen, sodass das Hornissennest insgesamt etwa sechs Monate bewohnt ist.


    Die meisten Menschen bemerken ein Hornissennest ohnehin erst im Spätsommer. Daher müssen sie sich mit den Tieren in der Regel gar nicht so lange arrangieren. Spätestens im darauffolgenden Frühjahr können Betroffene das verwaiste Nest selbst entfernen.

  • Aber Vorsicht

    Ein  bewohntes Nest selbst zu beseitigen, ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich. Denn die Insekten verteidigen ihr Zuhause mit dem Stachel – und ein Sturz von der Leiter ist da sehr wahrscheinlich. Normalerweise sind Hornissenstiche nicht gefährlich. Doch Vorsicht: Sticht eine Hornisse in die Mund- und Rachenregion, können die Schleimhäute oder die Zunge sehr schnell anschwellen und es besteht akute Erstickungsgefahr. In diesem Fall ist sofortige ärztliche Hilfe notwendig. Für Allergiker kann bereits ein einzelner Stich unabhängig von der Einstichstelle gefährlich sein. Für sie ist es ratsam, ein Notfallset mit Antihistaminikum, Kortison-Präparat und Adrenalin bei sich zu tragen, um sich im Ernstfall sofort selbst behandeln zu können.

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